Am 02.02.07 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-WSG) beschlossen.
Ärztliche Behandlungen wegen einer misslungenen Schönheitsoperation, Tattoos oder Piercings. müssen künftig selbst bezahlt werden. Empfohlene Impfungen und Mütter-Väter-Kind-Kuren werden dagegen generell von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Außerdem dürfen Naturheilmittel ("Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen") von denjenigen Krankenkassen bezahlt werden, die das in ihrer Satzung festlegen.
Quellen:
www.aerztezeitung.de vom 26.01.07
Berliner Zeitung, 03.02.07