Leistungsänderungen für Kinder und Jugendliche 2007

Am 02.02.07 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-WSG) beschlossen.

Ärztliche Behandlungen wegen einer misslungenen Schönheitsoperation, Tattoos oder Piercings. müssen künftig selbst bezahlt werden. Empfohlene Impfungen und Mütter-Väter-Kind-Kuren werden dagegen generell von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Außerdem dürfen Naturheilmittel ("Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen") von denjenigen Krankenkassen bezahlt werden, die das in ihrer Satzung festlegen.

 

Quellen:

www.aerztezeitung.de vom 26.01.07

Berliner Zeitung, 03.02.07